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susanne berkenheger / klaus ungerer gbr
Wir brüten Glossen aus.
Jeden Tag. Das tut manchmal weh.
Aber hinterher kann man drüber lachen.
Tageszeitungen beziehen bis zu vier Glossen pro Woche. Sie drucken sie unter dem Namen „Tore Schmitz”. Der schreckt vor keinem Ressort zurück:
Sonntags kommt die Verbraucherglosse.
> Beispiel: Eindämmung der Qualmzone
Montags kommt die Kulturglosse.
> Beispiel: Sein, Zeit und SMS
Mittwochs kommt die Wirtschaftsglosse.
> Beispiel: Ich bin eine Zielgruppe
Donnerstags kommt die politische Glosse.
> Beispiel: Gewissen für Anfänger
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Eindämmung der Qualmzone(30. Juli 06)
Mit der Ausweitung der rauchfreien Zone kommen riesige überdachte Aschenbecher mit integrierter Belüftungsanlage auf uns zu - praktisch, gemütlich, fresh. Der Büro-Raucher stellt sich drunter und hat gut lächeln. Über ihm summt der Dunstabzug. Seine Kollegen lümmeln drumrum und parlieren womöglich sogar mit ihm. Erste Anwender schwärmen: „Die ‘Bushaltestelle’ wurde sofort gut angenommen. Zusätzlich zum Raumklima hat sich ebenso das soziale Verhalten der Raucher und Nichtraucher untereinander deutlich verbessert." Na endlich! Schluss mit den Messerstechereien zwischen Tabaksgegnern und -befürwortern! Ein Ende dem Aschenbecher-Bewurf! Allerdings: Wird so nicht das Rauchen verharmlost? Wo bleibt die Abschreckung, wo die soziale Ächtung? Das Gesundheitsministerium sollte dringend Warnhinweise auf die Rauchstationen pappen lassen: „Wer hier einsteigt, lasse jede Hoffnung fahren" - „Rauchen ist Intoleranz". Wichtig wäre es auch, bei den Raucherorganisationen (Gibt es die überhaupt? Nein? Verdächtig!) Selbstverpflichtungen zu erwirken: Jeder Raucher müsste künftig einen dieser modischen Buttons tragen: „Bitte Abstand halten" - „Mein Atem enthält Teer" - „Wer raucht, schlägt unter Umständen auch kleine Kinder". Dann werden weitere Gefahrengruppen eingedämmt: Ferngucker beginnen jedes Gespräch mit einem obligatorischen: „In meinem Hirn sieht es aus wie in RTL2". Und Brillenträger tragen ständig aktualisierte T-Shirts: „Ich war seit ... Monaten nicht mehr beim Augenarzt". Damit wir uns endlich wieder sicher fühlen! Zeitungen, übrigens, erscheinen bald mit roter Banderole: „Achtung: Steht viel Quatsch drin."
Ich bin eine Zielgruppe(19. Juli 06)
Arbeitsminister Münte hat gestern was Tolles verkündet, die Initiative „50plus": Wer mit über 50 Jahren irgendwo noch einen mies bezahlten Job findet, dem versüßt das der Münte mit einem Zuschuss. Und auch der neue Arbeitgeber kriegt was überwiesen. Zigtausend neue Arbeitsplätze entstünden dadurch. Irgendwie. Findet Münte. Dieses Erfolgsmodell soll jetzt aber keinen auf die Idee bringen, dass es bald Kombilöhne für alle geben könnte. Nee, Nee. Münte: „Mein Konzept macht ganz deutlich, dass es mir darum geht, die Förderung auf klar definierte Zielgruppen zu konzentrieren." Jau! Und deshalb werden in nächster Zeit allerlei klar definierte Zielgruppen beim Arbeitsminister vorsprechen, werden ihre mordsberechtigten Anliegen in gutes, frisches Behördendeutsch überführen lassen: „minus25" fördert die Gruppe der unter 25-Jährigen, „XXüqM-bu" steht für die Anliegen überqualifizierter, doch berufsunerfahrener Mütter ein. „All diese kristallklar definierten Zielgruppen bedürfen einer wohlwollenden Förderung.", heißt es aus dem Münteministerium. Spontan gegründet hat sich die Interessensgemeinschaft „30SemesterPlus ", ein Sammelbecken für erwerbslose Langzeitphilologen. Einzelne Arbeitslose machen auch schon auf die besonderen Probleme extrem kleiner Zielgruppen aufmerksam, die oft nur aus ihnen selbst und zwei Kumpels bestehen, - die so genannten „1+2-Teams". Arbeitsminister Münte zeigt sich erfreut über die intensive neue Chancengleichheitsbeschaffungstätigkeit, wie verlautet, wird er das alles im Herbst wohlwollend aufnehmen, nachdenklich nicken, und den Rest dann mal lieber den Kräften des Marktes überlassen.
Gewissen für Anfänger(3. August 06)
Bei einem Politiker soll die Politik im Mittelpunkt stehen, nicht etwa der Nebenjob. Sagt das Abgeordnetengesetz. Und schließlich heißt es ja auch „Politiker", nicht „Nebenjobber". Nur: Woran erkennt man den eigenen Mittelpunkt? Zeitaufwand, Höhe der Einkünfte? Quatsch, meldet ein Rechtsprofessor im Auftrag von Bundestagspräsident Lammert. Klarheit schaffen könne allein der einzelne Abgeordnete durch eine Gewissensprüfung, welche „lediglich internen Maßstäben gerecht werden muss." Aha! Was aber sind interne Maßstäbe? Schweren Hauptes schaut da manch ein Abgeordneter in sich rein und findet nichts. Daher hier ein paar Vorschläge zur komfortablen Mittelpunktbestimmung: A) Gewissensprüfung nach internem Wohlfühlmaßstab: Wo nicke ich immer am schönsten ein, wo döse ich am allerliebsten? Genau da könnte mein Mittelpunkt sein. B) Prüfung nach dem Identitätsmaßstab: Wo nimmt man mich so, wie ich bin, wo darf ich ungestört meine Fußballbildchen tauschen? So ein Ort will mir sagen: Hier ist dein Mittelpunkt. C) Die Schreiprüfung: Wo ertönt meine Stimme am lautesten, wo kriege ich selbst fürs Rumbrüllen noch Applaus? Da muss er sein, mein Mittelpunkt. Ja. Natürlich bleiben solche Prüfungen nicht aufs Parlament beschränkt. Jeder Arbeitnehmer kann sie vornehmen. Er sage: Wie eine Gewissensprüfung jetzt bei mir ergeben hat, gehören Arbeitsdauer oder -erfolg nicht zu meinen internen Maßstäben, nach denen mein Gehalt bemessen werden kann. Dieses richtet sich eher nach dem Grad des Enthusiasmus, welchen ich unserem Unternehmen entgegenbringe. Und der ist gigantisch. Ich könnte ohne das Unternehmen gar nicht mehr leben.
Sein, Zeit und SMS(31. Juli 06)
Was würden wir tun, wenn wir noch 43 Sekunden zu leben hätten? Klar doch: eine SMS schreiben. Das geht immer. Da muss man kein Tuten in der Leitung abwarten, da muss man nicht nach dem Taschentuch nesteln. Man greift zum Handy. Tippselt. 43 Sekunden. Da geht alles rein. Das hat jetzt kürzlich eine Schnelltippsel-WM ermittelt. In 43 Sekunden lassen sich 160 Zeichen eingeben, welche in deutscher Übersetzung lauten: „Die Piranhas der Gattungen Serrasalmus und Pygocentrus mit rasierklingenscharfen Zähnen sind die grausamsten Frischwasserfische der Welt. In Wirklichkeit greifen sie selten Menschen an." Nun will natürlich niemand mit so was in Erinnerung bleiben. Von letzten Worten wird gemeinhin mehr Fazit, Trost und Ausblick erwartet: „wenn du bei mir reinkommst, setz dich lieber erst mal und iss was. mein leberwurstbrot müsste noch neben mir auf dem tisch stehen." - „oha, ich sehe ein helles licht. weiße engelein tanzen umher. der doktor zupft grad das kreuzband aus dem knie." Es gäbe noch so viel zu sagen! Das ist ja die General-Lebensweisheit Nummer eins. Nummer zwei ist: Nur hören will es keiner. Das Wurstbrot bleibt liegen, niemand verstand je, warum wir das aßen - ach, und mit den Fingern geknackt hat er auch immer! Wir schlagen die Augen auf, irgendwas tut uns weh, das Knie ist dick in Gips. Unser Handy liegt außerhalb jeder Reichweite im Krankenhausspind. Wenn wir es hätten, könnten wir jemanden ansimsen, der es uns holen könnte. Denken wir. Und halten Einkehr und Rückschau: Was eigentlich haben wir geleistet? 1600 Zeichen in nur 43 Sekunden - immerhin! Die schnellste Glosse der Welt.
100.000-PS-Beratung(Steuerberater Magazin, Mai 2006)
Hui! Schon wieder ein Schreckschuss von der Gesetzgebungsfront? Wo doch das Mandantenrundschreiben gerade fertig ist? Macht nix. Schließlich gibt’s ja das gute alte Postskriptum. Einfach anfügen: "PPPS: Während unser Sekretariat die 15 Seiten des vorliegenden Mandantenschreibens erfasste, konnten wir die Bundesregierung leider nicht am Arbeiten hindern. Aus diesem Grund ist Absatz 2 Buchstabe b Nr. 4 auf Seite 7 nun wieder hinfällig. Das dort aufgeführte BSG-Urteil wird nicht über den entschiedenen Einzelfall angewandt. Betroffene müssen also vermutlich doch keine 20.000 bis 60.000 Euro nachzahlen. Zumindest vorläufig." Gut soweit. Jetzt kann natürlich noch das Telefon dazwischenbimmeln. Postskriptum hilft. "PPPPS: Gerade erreicht uns noch eine brandaktuelle Nachricht, derzufolge Arbeitsminister Münte eine Gesetzesänderung plant. Ziel ist, dass alle Betroffenen des mittlerweile gestrichenen Absatzes 2 Buchstabe b Nr. 4 auf Seite 7 unseres Mandantenrundschreibens auch in Zukunft ganz bestimmt keine 20.000 bis 60.000 Euro nachzahlen müssen, sondern diese sofort und rückwirkend in den Aufschwung investieren." So, weg damit! Halt! Noch was! "PPPPPS: Unser Sekretariat findet, dass Münte in letzter Zeit ziemlich angeschlagen aussieht. Behalten Sie Ihre 20.000 bis 60.000 Euro erst mal!" Jetzt aber! Zukleben und ab zur Post. Am besten selber gehen. Handy nicht vergessen. Damit neueste Entwicklungen anpiepsen können. Bei Bedarf kann so noch auf die Umschläge gekritzelt werden: "Ruhig Blut: Wahrscheinlich sind Sie am Ende gar nicht betroffen." Clevere Kollegen führen deshalb schon Stempel mit: "Vorsicht - Veraltete Information!" Und auf dem Rückweg zur Kanzlei kann gleich das neue Rundschreiben verfasst werden. Schließlich gilt es ja, der Informationspflicht voll umfänglich nachzukommen.
Der „glossendienst” amüsiert sich seit Oktober 2005. Schuld
daran:
Susanne Berkenheger:
Trägerin diverser nationaler und
internationaler Preise für Netzliteratur. Wird vom „Spiegel” für „witzig” gehalten.
Klaus
Ungerer:
Popkommentator und Gerichtsreporter im
Feuilleton der FAZ. Hat dort Generationen von Glossen ausgestoßen oder als Redakteur betreut.
g l o s s e n d i e n s t
susanne berkenheger / klaus ungerer gbr
Postfach 54 01 21
10042 Berlin
Telefon 030 - 47 37 76 69
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817 349
FA Friedrichshain/Prenzlauer Berg 31/226/61626
USt.-IdNr.
DE 814 464 723
Lieferungs- und Geschäftsbedingungen
der „glossendienst susanne
berkenheger / klaus ungerer gbr”
1. Allgemeines
1.1
Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Textbeiträge der
„glossendienst susanne berkenheger / klaus ungerer gbr” (im Folgenden
„glossendienst gbr” genannt). Gelieferte Texte bleiben stets Eigentum der
Autoren. Sie werden vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die auf dem
E-Mail-Lieferschein angegebenen Nutzungsarten überlassen.
1.2 Die
Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren.
1.3 Die
Lieferung der Texte und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den
nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit im E-Mail-Lieferschein nichts
Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist.
1.4
Abweichende Geschäftsbedingungen des Beziehers gelten nur, wenn sie
schriftlich bestätigt sind.
1.5 Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Beziehers wird hiermit widersprochen.
1.6 Auch für Lieferungen ins
Ausland gilt deutsches Recht.
2. Honorare
2.1 Jede
vereinbarte und jede weitere Nutzung der Texte ist honorarpflichtig. Die Höhe
des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu
vereinbaren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§ 32
UrhG) bleibt unberührt. Die Rubrik „Hinweis” gilt ergänzend.
2.2
Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer.
2.3 Honorare
sind sogleich nach der Veröffentlichung zur Zahlung fällig, spätestens einen
Monat nach der Veröffentlichung.
3. Urheberrecht
3.1 Für
jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des
Urheberrechtsgesetzes.
3.2 Die eingeräumten Rechte gelten nur für den
vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute
Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts
ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der „glossendienst gbr”
erlaubt.
3.3 Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung der
„glossendienst gbr” auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im
Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von
Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als
gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen.
3.4
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. Die
Weitergabe der Texte oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den
Bezieher darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung der „glossendienst gbr”
nicht erfolgen.
3.5 Die Texte dürfen ohne vorherige, schriftliche
Zustimmung der „glossendienst gbr” nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert
oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch
nicht in Onlinesystemen (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.).
3.6
Die Texte dürfen im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, noch sonst
beeinträchtigt werden.
3.7 Die Texte dürfen nur redaktionell verwendet
werden. Sie dürfen in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht
werden. Der Veröffentlicher ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze
des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet.
3.8 Als Autorenvermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets das Pseudonym
„Tore Schmitz” verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der
Herkunft des Textes und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt.
3.9
Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt
vorbehalten.
3.10 Mit der Annahme des Honorares ist die Erlaubnis zur
Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Veröffentlicher nicht verbunden.
3.11 Der Veröffentlicher ist verpflichtet, der „glossendienst gbr” ein
Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.
4.
Haftung, Kosten
4.1 Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe der
Texte wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in
Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig.
4.2 Unterbleibt die
Autorennennung „Tore Schmitz” nach § 13 UrhG, oder verstößt der Besteller
gegen § 14 UrhG, so hat die „glossendienst gbr” Anspruch auf Schadenersatz in
Form eines Zuschlages von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich
evtl.Verwaltungskosten, sofern nicht der Veröffentlicher demgegenüber
nachweist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden
oder wesentlich niedriger ist als der Zuschlag nebst Verwaltungskosten. Der
Veröffentlicher hat die „glossendienst gbr” von aus der Unterlassung des
Pseudonymvermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen
Dritter freizustellen.
5. Gewährleistung
5.1 Der
Veröffentlicher trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche
Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. Die „glossendienst gbr”
übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen
einer Veröffentlichung durch den Bezieher, wenn diese Dritten in
veröffentlichten Beiträgen erwähnt werden, weiterhin auch keine ausdrückliche
oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-,
Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer
Veröffentlichung durch den Bezieher. Für die Klärung solcher Rechte ist
regelmäßig der Veröffentlicher verantwortlich; der Veröffentlicher muss die
eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer
Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen der „glossendienst gbr” und dem
Veröffentlicher streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter
übernommen wurde oder was als zulässiger Verwendungszweck von Texten
vereinbart wurde, ist der Veröffentlicher beweispflichtig für den Inhalt der
Abreden, diese sind stets schriftlich mit der „glossendienst gbr” zu treffen.
5.2 Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland
wegen der Verwendung von Texten durch den Veröffentlicher Ansprüche erheben
oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat
der Veröffentlicher die „glossendienst gbr” von allen damit verbundenen Kosten
freizustellen, es sei denn, die „glossendienst gbr” trifft die Haftung
gegenüber dem Veröffentlicher nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch
dann, wenn der Veröffentlicher die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.
5.3 Die glosssendienst gbr haftet nicht für Schäden, die beim Bezieher
im Zusammenhang mit der Nutzung der von der „glossendienst gbr” angelieferten
Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder
vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen. Der Bezieher
ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch
Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und
diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies
technisch umsetzbar und zumutbar ist.
5.4 Von den Einschränkungen der
Gewährleistung bei Werkleistungen bzw. Kaufgegenständen (Rechten) ausgenommen
sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die die „glossendienst gbr” durch eine
vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt hat oder
wenn die „glossendienst gbr” Mängel arglistig verschwiegen hat oder aber die
Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben,
Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger
Pflichtverletzung durch die „glossendienst gbr”. Die Gewährleistung ist zudem
bei Kauf- und Werkverträgen nicht ausgeschlossen, wenn eine
vertragswesentliche Hauptpflicht der „glossendienst gbr” verletzt wurde.
6. Hinweis
6.1 Falls keine abweichende Vereinbarung
getroffen wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, sind für
die Honorierung die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Wort (MFJ)
anzuwenden.
7. Erfüllungsort
7.1 Erfüllungsort für die
Lieferung ist der Sitz des Beziehers.
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Schnupperinteressierte Redakteure nehmen wir gerne in unseren
Mailverteiler auf, unverbindlich, zwei Monate zur Probe.
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